Vision

Agentic AI im Einkommensschutz. Die Genesung bleibt Menschenarbeit.

29. Oktober 2026
Dirk Kon
22 min

Die Agenten machen die Papierarbeit. Die Menschen machen die Genesung.

Wo der Markt steht

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in Deutschland ein Produkt der Lebensversicherung. Ende 2024 standen 6,04 Millionen selbständige Invaliditätsversicherungen im Bestand der Lebensversicherer, dazu 10,5 Millionen Invaliditätszusatzversicherungen. Die laufenden Beiträge der Invaliditäts-Hauptversicherungen stiegen 2024 um 6,3 Prozent auf 6.075 Millionen Euro (GDV, Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2025). Zu den Invaliditätsversicherungen zählen neben der BU auch Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen.

Eine Combined Ratio wie in der Schadenversicherung veröffentlicht die Branche für die BU nicht. Der Druck zeigt sich an einer anderen Stelle: in der Dauer. Franke und Bornberg haben für 2024 36.128 Leistungsfälle von 16 Versicherern ausgewertet, mehr als 60 Prozent aller BU-Leistungsfälle am deutschen Markt. Die Anerkennungsquote liegt „stabil bei knapp 80 Prozent“. Die durchschnittliche Gesamtregulierungsdauer stieg von 189 Tagen im Vorjahr auf 201 Tage, 192 Tage bei Anerkennungen, 208 Tage bei Ablehnungen. Bei psychischen Erkrankungen dauert eine Anerkennung im Schnitt 286 Tage.

  • 201Tage bis zur Leistungsentscheidung in der BU, 2024
  • 286Tage bis zur Anerkennung bei psychischen Erkrankungen
  • 29 %der Erwerbstätigen haben eine BU

Der GDV kommt auf eine andere Zahl: Zwischen Antragstellung und Entscheidung lagen 2023 im Schnitt 110 Tage, und liegen alle Unterlagen vor, entscheiden die Versicherer im Schnitt in 10 Tagen. Die beiden Zahlen messen unterschiedlich: Franke und Bornberg zählen ab der Erstmeldung, der GDV ab dem Antrag, mit anderen Stichproben und Jahren. Beide sagen dasselbe über die Ursache. „Die meiste Zeit verstreicht durch das Einholen medizinischer Beurteilungen“, schreibt der GDV. Franke und Bornberg zeigen, wo die Zeit am Anfang bleibt: Der Versicherer meldet sich im Schnitt nach 3,6 Tagen, für den Kundenfragebogen brauchen Versicherte im Schnitt 43,6 Tage, die Auswertung dauert weitere 18 Tage. Erst dann beginnt die eigentliche Fallaufklärung.

Die Schadenlast liegt in der Dauer, und die Dauer hängt an den Ursachen. Psychische Erkrankungen sind 2024 mit 28,35 Prozent der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit (Franke und Bornberg); der GDV kommt für psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems zusammen auf 38 Prozent. Auf der gesetzlichen Seite gingen 2025 41,1 Prozent der neuen Erwerbsminderungsrenten auf die Indikationsgruppe Psychosomatik und Psychotherapie zurück (Deutsche Rentenversicherung). Der Krankenstand der DAK-versicherten Beschäftigten lag 2025 bei 5,4 Prozent; psychische Erkrankungen verursachten 18,7 Prozent aller Fehltage, und eine Krankschreibung wegen einer psychischen Erkrankung dauerte im Schnitt 34,2 Tage (DAK-Gesundheit).

Auf der anderen Seite des Tisches steht der Versicherte selbst. 29 Prozent der Erwerbstätigen besitzen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (YouGov im Auftrag von Swiss Life, September 2025). Wer versichert ist, schließt im Schnitt mit knapp unter 29 Jahren ab und wird im Schnitt mit 48 Jahren berufsunfähig (GDV). Er hat also lange Beiträge gezahlt für diesen einen Moment. Er ist ein eigener Kunde, kein Anspruchsteller. Das macht den Einkommensschutz anders als den Personenschaden, und es macht den Leistungsfall schwerer: Hier beweist der Versicherer seine Daseinsberechtigung gegenüber dem Menschen, der ihn seit Jahren bezahlt. Die Kunden wissen das. Eine schnelle Regulierung im Leistungsfall ist 62 Prozent der Befragten bei der Wahl einer Versicherung wichtig, eine günstige Prämie 41 Prozent.

Ein BU-Leistungsfall ist eine Kette. Versicherter, Vermittler, Leistungsprüfer, beratender Arzt, behandelnde Ärzte, im Einzelfall ein externer Gutachter, ein Reha-Dienst, bei Streit ein Anwalt. Franke und Bornberg nennen als Bestimmende der Dauer „Versicherungsnehmer, Versicherer und externe Stellen wie Ärzte, Gutachter oder Behörden“. Externe Gutachten sind selten: 2023 ließen die Versicherer in 3 Prozent der Fälle ein neutrales Gutachten erstellen (GDV). Fast alles läuft also über Arztberichte und ärztliche Unterlagen, die per Post und Mail kommen. Und wo ein Gutachten nötig ist, wird es eng. „Der Markt für qualifizierte Gutachter ist schlicht zu klein für das Volumen, das heute auf ihn einwirkt“, sagt Philipp Wedekind von Franke und Bornberg.

Die gesetzliche Seite kennt dasselbe Problem. 2025 gingen bei der Deutschen Rentenversicherung 0,37 Millionen Neuanträge auf Erwerbsminderungsrente ein. Die Bundesregierung schreibt, die Dauer der Bearbeitung hänge davon ab, ob zusätzliche Gutachten eingeholt und komplexe sozialmedizinische Fragen geklärt werden müssen. Das Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfalen wirbt um Gutachter für die Rentenversicherung: „Leider gibt es nicht genügend Gutachterinnen und Gutachter, was für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger häufig zu langen Wartezeiten führt.“

Warum es bei Versicherern stockt

Einkommensschutz ist ein Kettenproblem.

  1. Davor
    Die Meldung kommt von drei Seiten

    Über den Vermittler, per Telefon, per Formular oder als PDF per Mail. Danach ein Fragebogen, für den Versicherte im Schnitt 43,6 Tage brauchen.

  2. Intern
    Der Prozess läuft

    Leistungsprüfer und beratender Arzt kennen sich und ihre Abläufe. Ist der Versicherte erst im Kontakt, läuft es. Da liegt der Gewinn nicht.

  3. Dazwischen
    Medizinisches als Anhang

    Arztberichte und Gutachten kommen per Post und Mail, die Fragestellung an den Gutachter ebenso. Der Versicherte sieht seine Akte nicht und weiß nicht, wer seine Gesundheitsdaten liest.

  4. Danach
    Es kommt zurück

    Eine Entscheidung ohne nachvollziehbare Begründung, eine Fragestellung, die der Versicherte nie sah, eine Leistung, die stockt: Das kommt zurück als Widerspruch, beim Ombudsmann und vor Gericht.

Es ist ein Kettenproblem. Intern läuft es; die Arbeit sitzt davor, dazwischen und danach.

Intern läuft der Prozess beim Versicherer. Ist der Versicherte erst im Kontakt, läuft es: ein fester Leistungsprüfer, ein beratender Arzt, Fristen im Blick. Da liegt der Gewinn nicht. Die Arbeit sitzt davor und dazwischen. Der Leistungsantrag, der über den Vermittler, das Telefon oder ein PDF hereinkommt. Der Fragebogen, der Wochen unterwegs ist. Der Versicherte, der anruft, um zu fragen, ob seine Unterlagen angekommen sind und wann entschieden wird. Der Arztbericht, der per Post kommt und von Hand der Akte zugeordnet wird. Und danach: Was vorne nicht erfasst ist, kommt hinten zurück, als Widerspruch, als Beschwerde beim Versicherungsombudsmann, der 2025 557 Anträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung erhielt, und in einem Teil der Fälle vor Gericht: 2024 waren es 2,1 Prozent, von denen 64 Prozent mit einem Vergleich endeten (GDV).

Der Gesetzgeber hat Leitplanken gesetzt. Der Versicherer muss nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt (§ 173 VVG). Sind die Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls beendet, kann der Versicherungsnehmer Abschlagszahlungen verlangen in Höhe des Betrags, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss (§ 14 Abs. 2 VVG). Wer diese Regeln über Postfächer einhält, arbeitet gegen sein eigenes Werkzeug.

Versicherer steuern auf Kosten, und die IT-Aufmerksamkeit geht dorthin, wo Volumen ist. Die BU hat niedrige Volumen und einen Prozess, in dem Medizinisches, Berufliches und Finanzielles ineinanderlaufen, mit einer Leistung, die Jahre dauern kann. Dieser Prozess wurde nie neu entworfen. Er wurde digitalisiert, wie er war: ein Formular online, der Rest per Post und Mail. Franke und Bornberg sehen den Ausweg im „gezielten Aufbau qualifizierter Leistungsprüfer und einer stärkeren Einbindung von KI in die Regulierungsprozesse“. Leistungsprüfer lassen sich nicht über Nacht aufbauen; also muss die Zeit, die sie haben, beim Menschen ankommen.

Ein System, das nur das Innere verbessert, strukturiert diesen Informationsstrom nicht. Es macht das Postfach höchstens schneller.

Nur der Versicherer kann das durchbrechen. Es ist Ihr Kunde, Ihr Vertrag, Ihr beratender Arzt und Ihre Leistung. Sie bestimmen, was Sie brauchen, um Berufsunfähigkeit zu beurteilen, in welcher Form, und wer was sehen darf. Halten Sie das vorne fest: in Feldern, in einem Portal, mit einem Status, den der Versicherte selbst sieht. Das ist eine Entscheidung darüber, wer den Prozess bestimmt.

Was KI wirklich verändert, und was nicht

Zum ersten Mal unterstützt uns der Computer fachlich, statt dass wir den Computer unterstützen. Ein Leistungsprüfer liest heute Arztberichte, Gutachten, Tätigkeitsbeschreibungen, Steuerbescheide und Gehaltsnachweise und übersetzt sie in einen BU-Grad und eine Leistung. Dieses Lesen, Ordnen und Zusammenfassen kann die Maschine jetzt mitmachen. Das kehrt das Verhältnis um, und deshalb geht diese Einführung so schnell.

Die Technologie ist nicht die Herausforderung. Der Mensch ist es, und die Bereitschaft einer Organisation, einen Prozess loszulassen, der zwanzig Jahre funktioniert hat. Ein KI-Pilot, der Arztberichte zusammenfasst, während diese Berichte noch per Post hereinkommen, beschleunigt eine Aufgabe und lässt den Prozess stehen. Dann haben Sie einen schnelleren Prozess aus dem Jahr 2005.

KI auf schlechten Daten ist unmöglich. In einer BU-Akte gilt das besonders. Gesundheitsdaten darf nicht jeder sehen. Der Versicherer darf sie bei Ärzten und Krankenhäusern nur erheben, soweit es für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlich ist und die betroffene Person eingewilligt hat; sie ist vor einer Erhebung zu unterrichten und kann widersprechen (§ 213 VVG). Die Aufsicht sieht dieselbe Grundlage. „KI braucht vor allem eine gute Datenbasis – und genau das ist bei vielen Versicherern noch nicht gegeben“, sagte Julia Wiens, Exekutivdirektorin der Versicherungsaufsicht der BaFin, im Mai 2026. Die BaFin konzentriere sich auf die Kernprozesse des Versicherungsgeschäfts, „etwa um das Underwriting, das Pricing oder um automatisierte Systeme zur Schadenregulierung“, und werde Anforderungen an ein KI-Register veröffentlichen.

Dazu kommt die KI-Verordnung. Sie stuft KI-Systeme für Risikobewertung und Preisbildung bei natürlichen Personen in der Lebens- und Krankenversicherung als hochriskant ein (Anhang III Nr. 5 Buchst. c). Nach dem Digital Omnibus gelten diese Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Die BU ist Lebensversicherung; ihre Risikoprüfung fällt also darunter. Rechte pro Rolle, Protokoll pro Frage und eine Akte an einem Ort sind keine Compliance-Details. Sie sind die Voraussetzung, KI überhaupt einzuschalten.

KI zwingt Sie, Ihre Informationsströme in Ordnung zu bringen.

Das ist die eigentliche Veränderung. Jeder Versicherer denkt in seiner eigenen Blase: das eigene System, die eigene Abteilung, der eigene Arbeitsvorrat. Ein Leistungsfall beginnt aber nie dort. Er beginnt beim Versicherten, an dem Tag, an dem er nicht mehr arbeiten kann. Dort startet der Prozess, und von dort aus müssen Sie ihn angehen. Dann strukturieren Sie die Daten an der Quelle. Dann bestimmen Sie selbst, welche Felder hereinkommen und welches Dokument zu welchem Teil gehört. Faktisch sagen Sie als Versicherer: Das brauche ich, um Berufsunfähigkeit zu beurteilen, und so liefern Sie es an. Damit übernehmen Sie die Regie über die Kette.

Die Folge ist, dass die Daten in einem Portal zusammenkommen, mit allen darin, jeder mit eigener Rolle und eigenen Rechten. Versicherter, Vermittler, Leistungsprüfer, beratender Arzt, Gutachter, Reha-Dienst: dieselbe Information, jeder seinen Teil, und Medizinisches nur für die, die es sehen dürfen. Das ist genau die Lage, die agentic AI braucht, um zu unterstützen. Wie das in der Praxis aussieht, zeigen die Anwendungsfälle unserer KI-Lösungen.

Und es gibt etwas, das KI nicht verändert. Der Handel kennt es: Das Online-Geschäft wird stärker durch den Laden, und der Laden wird besser durch das Online-Geschäft. Menschen brauchen echten Kontakt, und am meisten in dem Moment, in dem sie Leid erfahren. Ein Selbstständiger, der krank wird und sein Einkommen wegbrechen sieht, ist genau dieser Moment. Genesung und Rückkehr in den Beruf sind Menschenarbeit. Kein Modell ruft einen Selbstständigen an, der nach einem Burn-out zweifelt, ob er je zurückkann.

Unsere Vision: hybrid, der Mensch, wo es zählt

Wir glauben an ein hybrides Modell. Alles rund um Prozess, Verwaltung und Zahlung automatisieren. Alles rund um den Versicherten, seine Genesung und seine Rückkehr persönlich.

kurze Arbeitsunfähigkeit · Akte 2026-07318 · Sprunggelenksbruch, sechs bis acht Wochen acht Wochen

Agenten

  • Di 07.50 Krankmeldung vollständig, aus dem Krankenhaus
  • Di 07.51 Akte, Zugang, Erklärung der Karenzzeit
  • Di 09.10 Vertrag, Prognose, Signale geprüft
  • Di 09.10 Vorschlag fertig
  • Di 09.15 Freigabe durch den Leistungsprüfer
  • Di 09.16 Datum der ersten Zahlung in der App
  • Woche 4 Zahlung unterwegs
  • Woche 6 Verlaufskontrolle vorbereitet
  • Woche 8 Gesundmeldung, Leistung endet, Akte geschlossen

9 Handlungen · 0 Mails · 0 Statusanrufe

Menschen

Di 09.15 · 5 Minuten

Der Leistungsprüfer liest den Vorschlag und entscheidet.

Woche 3 · 25 Minuten

Er drückt auf „Möchten Sie mit jemandem sprechen?“. Innerhalb einer Stunde ruft ein Leistungsprüfer an. Über den Auftrag, der wartet, und ob er bald wieder auf ein Dach kann.

Do 14.00 · die lange Akte

Der Leistungsprüfer sitzt bei einer Versicherten zu Hause, die nach einem Burn-out nicht in ihre Praxis zurückkehrt. Dorthin geht seine Zeit.

Kurze Arbeitsunfähigkeit: Die Agenten erledigen es. Der Mensch ist da, wenn es zählt.

In der Praxis sieht das so aus. Eine kurze Arbeitsunfähigkeit mit eindeutigen Unterlagen kann straight through laufen, innerhalb von Grenzen, die der Leistungsprüfer vorher setzt: ein gebrochenes Sprunggelenk, eine Operation, sechs Wochen Ausfall, versichert über ein Krankentagegeld oder einen Arbeitsunfähigkeitsbaustein. Die Krankmeldung kommt vollständig in Feldern herein, die Karenzzeit zählt herunter, die Prognose passt zur Diagnose, die Zahlung beginnt und endet mit der Gesundmeldung. Dafür braucht es keinen Menschen, es sei denn, der Versicherte möchte es. Dann gibt es eine Schaltfläche, und innerhalb einer Stunde ruft jemand an, der die Akte offen hat. Bei langen und komplexen Fällen ist es umgekehrt: Burn-out, eine chronische Erkrankung, ein Unternehmer, der seinen Betrieb wegrutschen sieht, und jeder Antrag auf Berufsunfähigkeit selbst. Dort ist der Leistungsprüfer das Produkt. Die Maschine nimmt ihm alles ab, was nicht den Menschen betrifft: Fristen, Unterlagen, Erinnerungen, Berechnungen, Entwürfe.

Der Rahmen erlaubt das. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz darf eine automatisierte Entscheidung im Rahmen der Leistungserbringung nach einem Versicherungsvertrag ergehen, wenn dem Begehren der betroffenen Person stattgegeben wird, und sie darf auf Gesundheitsdaten beruhen (§ 37 BDSG). Der Datenschutzkodex der Versicherungswirtschaft verlangt bei Entscheidungen zu Lasten der Betroffenen ein Recht auf Anfechtung; dann wird die Entscheidung „in einem nicht ausschließlich automatisierten Verfahren erneut geprüft“. Die BaFin beschreibt schon 2021 den passenden Weg: Menschen sollen eingebunden sein, wo es Nutzen bringt, gesteuert über Schwellenwerte, ab denen ein Mensch freigibt.

Der menschliche Faktor wird damit wichtiger denn je. Ein BU-Versicherter ist ein eigener Kunde, der lange Beiträge gezahlt hat für diesen einen Moment. Wenn jeder Versicherer bald dieselben Modelle betreibt, ist die Art, wie Sie jemanden durch seine Genesung begleiten, das Einzige, was Sie noch unterscheidet. Wer es gut macht, macht daraus seine Marke. Ein persönlicher Ansprechpartner im Leistungsfall ist schon heute 31 Prozent der Befragten bei der Wahl einer Versicherung wichtig (YouGov für Swiss Life).

Das verlangt einen anderen Prozess, als Versicherer ihn heute haben, intern und extern. Er beginnt beim Versicherten, und von dort aus bei der Leistungsabteilung. Der Versicherte macht seine Steuererklärung online, verfolgt sein Paket auf dem Telefon und meldet sich bei seiner Bank an. Und seine Berufsunfähigkeit? Ein Fragebogen, und dann Wochen, in denen er nicht weiß, wo er steht.

Sieben Prinzipien

  1. Beim Versicherten beginnen. Der Prozess startet bei dem, der krank ist. Eine Krankmeldung oder ein Leistungsantrag muss online gehen, auf dem Telefon, in zehn Minuten, mit sofort einer Akte und einer Erklärung, was jetzt passiert und wann entschieden wird.
  2. Daten in Feldern abfragen. Nur was nötig ist, um Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen, verpflichtend und geprüft. Gehaltsnachweise, Steuerbescheide und Berichte als Dokument am richtigen Teil. Unvollständiges kommt nicht herein. Der Fragebogen wird so zum Formular, das sich selbst prüft.
  3. Transparent über Prozess und Leistung sein. Der Versicherte sieht, wo sein Antrag steht, was der nächste Schritt ist, wann die Zahlung kommt und wie sie sich zusammensetzt. Das allein spart den größten Teil der Statusfragen (siehe „Was es bringt“).
  4. Gesundheitsdaten nur für die, die sie sehen dürfen. Ein gesicherter Kanal zum beratenden Arzt, Rechte pro Rolle, jeder Zugriff protokolliert und sofort entziehbar. Der Versicherte sieht, wer was sieht, und kennt jede Erhebung bei Ärzten, bevor sie stattfindet, wie es § 213 VVG verlangt.
  5. Der Mensch, wo es zählt. Eine kurze Arbeitsunfähigkeit mit eindeutigen Unterlagen läuft ohne Zutun, innerhalb von Grenzen, die der Leistungsprüfer setzt, es sei denn, der Versicherte möchte jemanden sprechen. Lange und psychische Fälle nie: Dort hat ein fester Leistungsprüfer Zeit, weil die Maschine den Rest macht.
  6. KI bereitet vor, der Mensch entscheidet. Zusammenfassung von Arztberichten und Gutachten, Hinweise, Fristen, Berechnung, Entwürfe: Die Maschine legt es bereit. Der Leistungsprüfer prüft und entscheidet über die Leistung. Nachvollziehbar, protokolliert, und damit verteidigbar beim Ombudsmann, vor Gericht, gegenüber der BaFin und unter der KI-Verordnung.
  7. Einmal anbinden. Beratender Arzt, Gutachter, Reha-Dienst und Vermittler binden sich einmal an und arbeiten in derselben Akte. Keine Mailrunden, keine losen Uploads, der Bericht landet, wo er hingehört.

Erkennen Sie das in Ihrer eigenen Kette? Vereinbaren Sie ein Gespräch.

Wie es funktioniert

Eine Schicht in der Basis: Claim360, die Orchestrierungsschicht über dem Kernsystem, das stehen bleibt. Claim360 verbindet die Kette. Darauf holt das Portal die Daten sauber herein, hält der Workflow sie nach, und erst dann arbeitet KI.

  1. Der Mensch entscheidet und führt das Gespräch

    Der Leistungsprüfer prüft jeden Vorschlag, entscheidet über die Leistung und hat Zeit für den Versicherten.

  2. KI-Schicht bereitet vor

    Zusammenfassung von Arztberichten und Gutachten, Triage, Hinweise, Fristen, Reserve, Berechnung, Entwürfe. Nachvollziehbar und protokolliert, innerhalb der Rechte dessen, der fragt.

  3. Workflow-Automatisierung überwacht

    Karenzzeit, Fristen, Aufgaben, Nachprüfungen und Zahlungen laufen von selbst, von der Krankmeldung bis zur Genesung.

  4. Portal (Azori) steuert die Datenqualität

    Leistungsantrag in Feldern. Status und Leistung sichtbar für den Versicherten. Medizinisches nur für die, die es sehen dürfen.

  5. Orchestrierungsschicht (Claim360) verbindet die Kette

    Rollen, Rechte, Auslöser und Fristen über das Kernsystem hinweg; Leistungen und Reserven zurück ins Kernsystem.

  6. Kernsystem bleibt stehen

    Das System, das bereits da ist. Claim360 bindet daran an.

Eine Schicht in der Basis: Claim360, die Orchestrierungsschicht über dem Kernsystem. Darauf laufen Portal, Workflow und KI. Wer oben anfängt, baut auf Sand. Und oben steht kein Modell, sondern ein Mensch.

Das Portal (Azori). Eine persönliche digitale Umgebung im Erscheinungsbild des Versicherers, für Versicherten, Vermittler, Leistungsprüfer, beratenden Arzt, Gutachter und Reha-Dienst. Jeder sieht nur, was seine Rolle braucht. Der Versicherte sieht Status, nächsten Schritt, Leistungsabrechnungen und Nachrichten, und meldet Genesung oder ein geändertes Einkommen online. Der Leistungsantrag kommt in Feldern herein. Die Kommunikation läuft in der Akte.

Die Orchestrierungsschicht (Claim360). Eine API-first-Schicht über dem bestehenden Kernsystem, die Rollen, Rechte, Auslöser und Fristen trägt und Leistungen und Reserven ins Kernsystem zurückschreibt. Das ist die Schicht, die die Parteien verbindet. Ohne sie liegt die Akte nirgends vollständig, und ohne vollständige Akte kann KI nicht arbeiten.

Workflow-Automatisierung. Was das System kennt, muss niemand überwachen. Beispiele, die heute laufen: Die Karenzzeit zählt ab der Krankmeldung und legt die erste Zahlung bereit; ein Arztbericht, der eingeht, legt die Aufgabe für den beratenden Arzt an; ein Gutachten löst einen Vorschlag zum BU-Grad aus; eine Prüfung, die länger als einen Monat läuft, zeigt dem Leistungsprüfer die Frage nach einer Abschlagszahlung; eine Nachprüfung läuft als Aufgabe mit Datum und Verantwortlichem mit; eine Akte, die drei Wochen stillliegt, eskaliert zur Teamleitung; eine Gesundmeldung beendet die Zahlung und schließt die Akte; eine Zahlung geht nach Freigabe direkt ins Kernsystem und in die Buchhaltung.

Die KI-Schicht. Auf einer Akte, die stimmt, kann der Claimassistent Arbeit abnehmen. Die Anwendungsfälle, die wir einrichten: Zusammenfassung von Arztberichten und Gutachten für den Leistungsprüfer, mit dessen Rechten; Triage bei Eingang, kurz und eindeutig oder lang und komplex; Hinweise auf fehlende Belege, laufende Fristen und auffällige Muster über die Zeit; Vertrags- und Deckungsprüfung gegen das Kernsystem; Dokumentenklassifizierung, jedes Stück am richtigen Teil; Reservevorschlag aus Vertrag, Einkommen und Prognose; Berechnung von BU-Grad und Leistung als Vorschlag; Entwürfe in klarer Sprache, für den Versicherten und für den Vermittler; und straight through bei kurzer Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Bandbreite. Jeder Vorschlag ist nachvollziehbar, jede Frage protokolliert, jede Entscheidung über die Leistung bleibt beim Leistungsprüfer.

Das ist der Unterschied zu KI auf dem heutigen Prozess. Dort liest ein Modell lose Mails und Anhänge, mit Gesundheitsdaten darin. Hier liest es eine Akte, innerhalb der Rechte dessen, der fragt.

Und wichtiger: Sie sind bereit für die Zukunft.

Wer die Akte in Ordnung hat, hängt nicht an einem Modell. Die KI-Schicht folgt dem Gedanken „bring your own LLM“: Der Versicherer ist nie abhängig von einem Modell von DCSolutions oder von irgendeiner anderen Partei. Das Modell oben wechselt, die Basis darunter bleibt stehen. Kein Lock-in auf ein LLM, und kein Lock-in auf uns.

Ausgearbeitet für den Einkommensschutz: Einkommensfälle in einer Akte.

Der Knotenpunkt der Kette

Wir wollen der Knotenpunkt des deutschen Markts für Einkommensschutz sein, indem jede Partei sich einmal anbindet, ohne jemanden in ein System zu zwingen.

Es funktioniert so. Versicherter und Leistungsprüfer arbeiten im Portal des Versicherers. Jede andere Partei, beratender Arzt, Gutachter, Reha-Dienst, Vermittler, bindet sich im Namen des Versicherers einmal an Claim360 an: über das Portal Azori oder über eine API auf dem eigenen System. Von da an ist diese Partei mit jedem Versicherer verbunden, der Claim360 nutzt. Ein Gutachter, der für vier Versicherer arbeitet, bekommt seine Aufträge an einem Ort und liefert sein Gutachten an einem Ort. Er sieht genau die Unterlagen, die zu seiner Fragestellung gehören, und nichts mehr. Wenn der Markt für Gutachter so klein ist, wie Franke und Bornberg sagen, ist jede Stunde, die ein Gutachter nicht mit Suchen verbringt, eine Stunde für die nächste Akte.

  • 15mögliche Linien zwischen sechs Parteien um eine Akte, heute
  • 6Linien zu einer Wahrheit, mit Claim360
  • 1Mal anbinden, für jeden Versicherer, der Claim360 nutzt

Für den Einkommensschutz kommt eine Partei hinzu, die im Personenschaden keine Rolle spielt: der Vermittler. Wo er den Leistungsfall begleitet, gehört er in die Akte, mit eigenen Rechten, damit der Versicherte nicht zwischen zwei Schaltern hin und her muss.

Und neben der privaten Kette steht die gesetzliche. Auch die Rentenversicherung prüft Erwerbsminderung auf Grundlage medizinischer Unterlagen, und auch dort hängt die Dauer an zusätzlichen Gutachten. Gutachter werden auf beiden Seiten gebraucht. Wer seine Akte jetzt in Ordnung bringt, verliert dort keine Zeit mehr mit Abtippen.

Der Knotenpunkt erzwingt nichts. Der Versicherer bestimmt, wer sich anbindet, was er sieht und was er liefern muss. Die Kette bekommt dafür einen Standard, eine Akte und eine Wahrheit, mit einer medizinischen Trennung, die an Rechten hängt und an keinem guten Willen.

Für beratende Ärzte, Gutachter und Reha-Dienste: einmal an Claim360 anbinden.

Was es bringt

Self-Service ist die bekannteste Erfolgsformel der digitalen Welt.

Ein Paket verfolgen Sie auf dem Telefon bis zur Haustür. Eine Überweisung, eine Steuererklärung, eine Reparatur: Sie melden sich an und sehen, wo es steht. Niemand ruft an, um zu fragen, ob etwas angekommen ist. Versicherer bieten das ihren Kunden beim Sachschaden längst in einem Kundenportal. Für den Selbstständigen, der krank zu Hause sitzt, steht mehr auf dem Spiel, das Bedürfnis ist dasselbe: wissen, woran ich bin, und wann das Geld kommt.

Ein Self-Service-Portal leistet im Einkommensschutz vier Dinge zugleich. Es strafft den Prozess: Alle sehen dieselbe Information, mit den Aufgaben und Fristen darin, also ist jederzeit klar, wer am Zug ist. Es schafft Vertrauen: Ein Versicherter, der seine Leistungsabrechnung und das Datum der Zahlung sieht, ruft nicht an und sucht keinen Anwalt. Es nimmt dem Leistungsprüfer Verwaltung ab: Der Antrag kommt in Feldern herein, der Bericht landet in der Akte, das Suchen in Postfächern und das Abtippen entfallen. Und es verkürzt die Durchlaufzeit, weil niemand mehr auf eine Antwort wartet, die schon in der Akte steht.

  • -30 %im Schnitt pro Akte weniger eingehende Anrufe und E-Mails, und weniger Verwaltung
  • -80 %eingehende Statusfragen
  • 1Akte für alle beteiligten Parteien

Die Zahlen kommen aus der Praxis. Die Parteien, die heute mit dem Portal arbeiten, sehen die eingehenden Anrufe und E-Mails pro Akte im Schnitt um 30 Prozent sinken, und damit die Verwaltung; die Statusfragen sinken um etwa 80 Prozent. Machen Sie die Rechnung in Ihrer eigenen Abteilung: Zählen Sie die Statusfragen einer Woche, ziehen Sie 80 Prozent ab, und rechnen Sie aus, wie viele Stunden an die Versicherten zurückgehen.

Für den Einkommensschutz kommt ein zweiter Effekt hinzu, und er ist der größte. Die Last liegt in der Dauer. Von den 201 Tagen bis zur Entscheidung entfallen nach Franke und Bornberg im Schnitt 43,6 Tage auf den Fragebogen beim Versicherten und 18 Tage auf seine Auswertung. Ein Antrag, der in Feldern vollständig hereinkommt und sich beim Eingang selbst prüft, setzt genau dort an. Wie viele Tage das in Ihrem Haus spart, messen Sie am besten mit einer Nullmessung vor dem Piloten. Und je früher ein Versicherter weiß, woran er ist, desto früher hat er Raum, an seiner Genesung zu arbeiten.

Erste Versicherer gehen den Weg. Ein Anbieter lässt Versicherte einen möglichen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeitsfall inzwischen online erstanmelden und Unterlagen direkt übermitteln (Cash, Oktober 2026). Der nächste Schritt ist die Akte dahinter, in der die ganze Kette arbeitet. Diese Ruhe ist messbar: in der Regulierungsdauer, in Widersprüchen und in Beschwerden.

Eine Krankmeldung im Jahr 2026

Dienstagmorgen, 07.50 Uhr. Ein selbstständiger Installateur ist von einer Leiter gestürzt. Sprunggelenksbruch, Operation, sechs bis acht Wochen keine Arbeit. Aus dem Krankenhaus meldet er sich in der App seines Versicherers krank. Felder, keine Anhänge. Was passiert ist, die erwartete Dauer, der behandelnde Arzt, die Einwilligung, medizinische Auskünfte über den gesicherten Kanal einzuholen. Er bekommt sofort eine Akte, eine Erklärung der Karenzzeit und das Datum der ersten Zahlung.

Am selben Morgen. Bevor der Leistungsprüfer sich anmeldet, hat der Claimassistent die Akte gelesen. Der Vertrag stimmt, die Meldung ist eindeutig, die Prognose passt zur Diagnose, keine Signale. Der Vorschlag liegt bereit: anerkennen, Zahlung nach der Karenzzeit für die erwartete Dauer, Verlaufskontrolle in Woche sechs. Der Leistungsprüfer liest ihn in fünf Minuten und gibt ihn frei. Der Installateur sieht es in der App, mit der Leistungsabrechnung und dem Datum der Zahlung.

Woche drei. In der App steht eine Schaltfläche: „Möchten Sie mit jemandem sprechen?“ Er drückt darauf, weil er sich Sorgen um einen Auftrag macht, der wartet, und darum, ob er bald wieder auf ein Dach kann. Der Leistungsprüfer ruft innerhalb einer Stunde an. Keine Warteschleife, kein Sprachmenü, kein „Ich muss die Akte kurz heraussuchen“. Die Akte ist offen, die Maschine hat das Gespräch vorbereitet. Das Gespräch dreht sich um ihn, und um das, was geht: eine Aushilfe, ein Reha-Dienst, der auf eine angepasste Arbeit schaut.

Im selben Team läuft eine Akte seit einem Jahr. Eine Beraterin, die nach einem Burn-out nicht in ihre Praxis zurückkehrt, hat Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt. Beratender Arzt, Gutachter, Reha-Dienst, ihr Vermittler. Alle in derselben Akte. Das neue Gutachten ist heute Morgen eingegangen, klassifiziert und zusammengefasst, und ein Vorschlag zum BU-Grad liegt bereit. Der Leistungsprüfer hat heute Nachmittag ein Gespräch mit ihr, bei ihr zu Hause. Dorthin geht seine Zeit.

Keine der beiden Akten hat eine Mail erzeugt. Keiner der beiden Versicherten hat angerufen, um zu fragen, wo es steht.

Was wir von Versicherern erwarten

Übernehmen Sie die Regie. Es ist Ihr Kunde, Ihr Vertrag, Ihr beratender Arzt und Ihre Leistung. Halten Sie vorne fest, was Sie brauchen, in Feldern, in einem Portal, mit einem Status, den der Versicherte selbst sehen kann. Das ist eine Entscheidung darüber, wer den Prozess bestimmt.

Kommen Sie aus der Blase. Vergleichen Sie sich mit der Erfahrung des Selbstständigen, der aus dem Krankenhaus zum Telefon greift, statt mit dem Versicherer neben Ihnen. Ein erster Kontakt nach 3,6 Tagen und ein Fragebogen, für den Versicherte 43,6 Tage brauchen, waren lange gut genug. Für den Kunden, der sein Paket auf dem Telefon verfolgt, sind sie es nicht mehr.

Bereiten Sie sich auf die Aufsicht vor, die kommt. Die BaFin kündigt Anforderungen an ein KI-Register an: welche Systeme Sie wofür nutzen. Ab dem 2. Dezember 2027 gelten die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung für Risikoprüfung und Pricing in der Lebensversicherung. Wer seine Akte jetzt in Ordnung bringt, hat die Antworten, wenn die Fragen kommen.

Beginnen Sie nicht mit KI. Beginnen Sie mit der Akte. Setzen Sie KI auf einen Prozess, der stimmt, mit Rechten pro Rolle und Protokoll pro Frage, und Sie nehmen dem Leistungsprüfer die Arbeit ab, die nicht den Menschen betrifft. Setzen Sie KI auf den heutigen Prozess, und Sie bekommen ein schnelleres Postfach, mit Gesundheitsdaten darin.

Und halten Sie den Menschen dort, wo er zählt. Genesung ist Menschenarbeit. Wenn die Modelle bald überall gleich sind, ist die Art, wie Sie jemanden zurück in seinen Beruf begleiten, das Einzige, was Sie unterscheidet.

Quellen